Ein Elektrorad , auch Elektrofahrrad, E-Bike oder eBike genannt, ist ein Fahrrad mit zusätzlichem oder eingebautem Elektromotor. Die Versorgung des Elektromotors mit elektrischer Energie erfolgt in der Regel über einen abnehmbaren Akku. Als Pedelec wird ein Elektrorad bezeichnet, dessen elektrische Fahrunterstützung nur durch Treten der Pedale abgefordert werden kann.
Elektrofahrräder erreichen – je nach Leistung des Motors, des fahrenden Menschen und der Zulassung – Geschwindigkeitenvon 25 km/h oder 35 km/h und mehr. Es zeigt sich, dass durchschnittliche Menschen mit einem schnellen Elektrofahrrad ungefähr die Fahrleistungen von unmotorisierten Fahrrad-Athleten erreichen, aber mit den üblichen Akkus (ohne Tausch) weniger weit kommen. Die Durchschnittsgeschwindigkeiten von schnellen Elektrofahrrädern liegen meistens zwischen 25 bis 30 km/h, was sie auf kürzeren Strecken innerorts zu den durchschnittlich schnellsten Fahrzeugen überhaupt macht.
Moderne Elektroräder haben heute NiMh-Akkus oder Lithium-Polymer-Akkus, die sich im Einsatz bewähren (große Reichweite und Lebensdauer, kein Memoryeffekt). Neu auf dem Markt sind Lithium-Eisen-Phosphat-Akkumulatorenmit höherer Leistungsdichte und Betriebssicherheit sowie kürzeren Ladezyklen. Preislich liegen diese im Bereich der Li-Ion-Akkus.
Die Art der Motorunterstützung hat unter anderem in Ländern der EU führerscheinrechtliche Folgen; deswegen wird zwischen folgenden Kategorien unterschieden :
• Elektrofahrräder mit limitierter Tretunterstützung, Pedelec genannt,
• Elektrofahrräder mit unlimitierter Tretunterstützung, schnelles Pedelec genannt,
• Elektrofahrräder mit tretunabhängigem Zusatzantrieb (akronymisiert: EmtuZa-Bike),
• Elektrofahrräder ohne Tretantrieb (akronymisiert: EoTa-Bike) (zuweilen den E-Rollern
oder E-Scootern zugezählt und deshalb teilweise auch als „E-Roller“ oder „E-Scooter“ bezeichnet).
Fahrrad mit limitierter Tretunterstützung (Pedelec)
Ein Fahrrad mit beschränkter Tretunterstützung hat die Eigenschaft, dass der Elektromotor nur anspringt, wenn in die Pedale getreten wird. Der Motor unterstützt also nur das Treten. Diese Pedelecs unterliegen weder Helm-, noch Versicherungs- und Führerscheinpflicht. Die EU-Richtlinien limitieren die mittlere Leistung des Motors auf 250 W und die Unterstützung des Motors muss ab 25 km/h aussetzen. Diese Pedelecs sind Fahrräder im Sinne der StVO.
Fahrrad mit unlimitierter Tretunterstützung (schnelles Pedelec)
In Deutschland sind Fahrräder mit unbeschränkter Tretunterstützung versicherungspflichtig, und es wird ein Mofa-Führerschein, aber kein Helm benötigt. Fahrradwege dürfen mit ihnen nur genutzt werden, wenn sie für Mofas freigegeben sind (durch Zusatzzeichen „Mofas frei“ und stets außerorts). Sie sind im engeren gesetzlichen Sinne des Begriffes „Kleinkrafträder mit geringer Leistung“.
Zweirad mit Elektroantrieb
Fahrräder mit unabhängigem Antrieb im weiteren Sinne fallen in Deutschland unter den gesetzlichen Begriff des Kleinkraftrades und dürfen einer Einschränkung gemäß bis 45 km/h schnell werden. Bei höheren Geschwindigkeiten ist die Bezeichnung Motorrad angebracht. Erreichen sie jedoch mit einem auf 500 W Leistung begrenzten Motor eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, gelten sie im Sinne der StVZO als Leichtmofa und bedingen bis zu dieser Geschwindigkeit keinen Helm. Eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungs- kennzeichen sind jedoch erforderlich.
(Quelle: wikipedia.de)
